
Die Rahmenbedingungen auf Bundesebene haben sich geändert.
Am 1. Januar 2025 sind verschiedene Bestimmungen auf Bundesebene in Kraft getreten. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Grünliberalen aus den verschiedenen Kantonen haben in Bern dazu beigetragen, dass diese Gesetzesänderungen zustande kamen. Nun müssen diese Bestimmungen in den Kantonen umgesetzt werden. Wir möchten, dass das Wallis nicht zurückbleibt, indem wir jetzt eine Änderung des Abfallkapitels im kantonalen Umweltgesetz fordern.

Ein Engagement für unsere gemeinsame Zukunft
Am 03.03.2024 hat eine Mehrheit der Walliser Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das Projekt der neuen Walliser Verfassung abgelehnt. Die Grünliberalen unterstützten das Projekt, das unter anderem einen Artikel zur Kreislaufwirtschaft enthielt (siehe Art. 156). Die Gegner des Projekts hatten damals behauptet, dass gesetzliche Anpassungen im Einzelfall vorgenommen werden könnten. Wir nehmen sie beim Wort und haben uns entschieden, nun konkrete Projekte der Bevölkerung vorzulegen.
Die Grünliberalen haben die Kreislaufwirtschaft als ersten Schritt gewählt, da dieses Thema den Kern des grünliberalen Konzepts widerspiegelt: die Verbindung von Ökologie und Wirtschaft.

Das Wallis als Pionier
Das Wallis wäre unter den ersten Kantonen, die die bundesrechtlichen Vorgaben umsetzen. Wir möchten, dass unser Kanton eine Vorreiterrolle im Bereich der Kreislaufwirtschaft einnimmt, und legen damit den Grundstein, um dieses Ziel zu erreichen.
Die Initiative zielt darauf ab, die Kreislaufwirtschaft im Wallis zu verankern. Sie schlägt vor, Abfälle zu reduzieren, die Wiederverwendung und das Recycling zu fördern, kommunale Abfallsammelstellen zu schaffen und Gemeinden sowie Unternehmen zu ermutigen, nachhaltige Praktiken anzuwenden.